Die neue U7a – Die Vorsorgeuntersuchung für 3-Jährige
12. Juli 2008 von Monique
Beim Blick ins Vorsorgeheft haben sich schon viele Eltern gefragt, warum um den dritten Geburtstag herum keine Vorsorgeuntersuchung vorgesehen ist.
Mit drei Jahren ist ihr Kind kein Kleinkind mehr. Es ist nun fast schon ein Vorschulkind.
Nun beginnt im Kindergarten die aktive Vorbereitung auf die Schulzeit. Da ist es besinders wichtig mögliche Sprach- und Entwicklungsstörungen zu erkennen. Nur so kann eine Frühförderung in Angriff genommen werden.
Eltern fallen diese Defizite ift garnicht oder spät auf. Auch deswegen wurde es Zeit diese Vorsorgeuntersuchung für die Krankenkassen als zahlpflichtig einzustufen. Besonders zwischen dem 2. und 4. Geburtstag entwickeln sich Kinder sehr schnell, sodass es wichtig ist, Entwicklungsstörungen rechtzeitig zu erkennen, damit mögliche Defizite bis zum Schuleintritt ausgeglichen werden können.
Bei der U7a geht es darum, dass Verhaltensprobleme, Allergien, Sprachentwicklungsstörungen, Störungen im Sozialverhalten, Gewichtsprobleme sowie Zahn- und Kieferprobleme erkannt und schnell behandelt werden können.bei diesem Termin frühzeitig untersucht werden.
Seit dem 1.Juli 2008, ist es gesetzliche Verpflichtung aller Krankenkassen,die U7a für alle bei ihnen versicherten Kinder zu bezahlen.